Kirchenwahl 2019

Kirchenwahl 2019
Die Kirchenwahl in Württemberg

Am 1. Dezember 2019 wählen die rund zwei Millionen wahlberechtigten Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg neue Kirchengemeinderäte sowie eine neue Landessynode.

 

Etwa 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte leiten die etwa 1.244 Kirchengemeinden der Landeskirche zusammen mit ihrer Pfarrerin bzw. ihrem Pfarrer. Und die 90 ebenfalls zu wählenden Landessynodalen bestimmen den Kurs der gesamten Kirche auf landeskirchlicher Ebene mit.

 

Wichtig, so der Landesbischof July, sei die Unterstützung durch eine breite Wahlbeteiligung: „Jede Wählerin und jeder Wähler unterstützt auf diese Weise unser Kernanliegen in der württembergischen Landeskirche: Dass die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Wort und Tat auch in Zukunft die Menschen im Land erreicht, ihnen hilft, sie ermutigt, sie tröstet.“

 

Alle Infos zur Kirchenwahl auf www.kirchenwahl.de

Die Wahl in die Kirchengemeinderäte

Am 1. Dezember 2019 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte gewählt.

In den Gemeinden der württembergischen Landeskirche ruht die Verantwortung auf mehreren Schultern. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer leiten gemeinsam mit dem gewählten Kirchengemeinderat die Gemeinde. In jeder Gemeinde werden am 1. Advent zwischen vier und 18 Kirchengemeinderäte gewählt. Das Ergebnis der Wahl des Kirchengemeinderats in Ihrer Gemeinde erfahren Sie über Ihr Pfarramt.

 

Mehr über die Aufgaben des Kirchengemeinderats auf www.kirchenwahl.de

Die Wahl der Landessynode

Am 1. Dezember 2019 werden nicht nur die Kirchengemeinderäte, sondern auch die Mitglieder für die 16. Württembergische Landessynode gewählt.

Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt.

 

Die Landessynode auf einen Blick auf www.kirchenwahl.de

Die Kirchenwahl in unserer Gemeinde

Geben auch Sie am 1. Dezember 2019 Ihre Stimme bei der Kirchenwahl ab!

 

Haben Sie Fragen zur Wahl, die Ihnen auf www.kirchenwahl.de nicht beantwortet werden? Dann wenden Sie sich an unser Pfarramt, Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin oder an amtierende Kirchengemeinderätinnen und -räte.

 

Auch wenn Sie für die Kirchenwahl kandidieren möchten, stehen wir gerne zur Verfügung! Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir beantworten gerne ganz unverbindlich Ihre Fragen.

 

Informationen zu den Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Landesyndode finden Sie ab Oktober 2019 auf www.kirchenwahl.de.

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